Entwurfsplanung
Die dritte Leistungsphase, der in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelten Tätigkeit eines Architekten, beinhaltet die Entwurfsplanung. Aufbauend auf die vom Bauherrn bestätigte Vorplanung, werden die Entwürfe konkreter im Maßstab 1: 100 dargestellt. Es werden zeichnerische und erläuternde Aussagen zum Entwurfsprinzip, zur Konstruktion, zum Material, zu sonstiger Technik und zum Betrieb des Projektes gemacht. Die für die Planung notwendigen Fachleute werden integriert, die notwendigen Verhandlungen mit den Behörden zur Genehmigung geführt. Eine Kostenberechnung wird nach DIN 276 erstellt. Gemäß HOAI wird für die „Entwurfsplanung“ 11% des Gesamthonorars berechnet.