Energieeinsparungsgesetz – EnEG
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
Das Energieeinsparungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung Verordnungen - insbesondere die Energieeinsparverordnung - zu erlassen, um bei zu errichtenden Gebäuden und bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden einen energieeinsparenden Wärmeschutz und eine energieeinsparende Anlagentechnik zu erreichen.
Das erste Energie-Einsparungs-Gesetz (EnEG) stammte als Reaktion auf die Ölkrise bereits aus dem Jahr 1977. In der aktuellen Fassung wurde auch die EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude umgesetzt.