Teilungserklärung
Der Begriff Teilungserklärung stammt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Durch sie wird das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile so aufgeteilt, dass mit jedem Grundstücksanteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an bestimmten Räumen, die sich auf einem dem Grundstück zugehörigen Gebäude befinden, verbunden wird. Entweder der Eigentümer alleine oder zusammen mit den Erwerbern der Eigentumswohnung bestimmen, welcher Anteil am Grundstück welcher Wohnung oder welchen Räumen zugeordnet wird. Änderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und müssen wiederum im Grundbuch eingetragen werden, um gegenüber Rechtsnachfolgern von Wohnungseigentümern wirksam zu sein.