Mitwirkung bei der Vergabe
Die siebte Leistungsphase der in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelten Tätigkeit eines Architekten beinhaltet die Mitwirkung bei der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Nach der Vorbereitung der Ausschreibung der Gewerke und der zu erbringenden Leistungen prüft der Architekt die Kosten der Anbieter für die jeweilige Leistung mittels eines Preisspiegels. Im Namen des Bauherrn können dann die Leistungen, meist an den günstigsten Anbieter, vergeben werden. Gemäß der HOAI wird für die Leistungsphase Mitwirkung bei der Vergabe 4% des Honorars berechnet.