Sicherheit auf der Baustelle
Braucht man immer einen Sige-Ko?
Bauherren können die Wahrnehmung der Verpflichtungen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben, auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) übertragen.
Immer wenn mehrere Firmen an einem Bauvorhaben mitarbeiten – dies gilt auch wenn es sich (teils) um Subunternehmer handelt, wird ein SiGe-Ko notwendig. Wie lange die Baustelle dauert, wie viele Personen dort arbeiten oder wie hoch die Baukosten sind, spielt keine Rolle – obwohl dies vielfach falsch behauptet wird.
Vorankündigung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Sigeplan)
Ob eine so genannte „Vorankündigung“ und/oder ein Sigeplan erforderlich sind, ist von den Arbeitstagen, den Beschäftigen oder Personentagen sowie teils von der Gefährlichkeit der Arbeiten abhängig.
Wann sollte der Sige-Ko beauftragt werden?
Der Sige-Ko sollte möglichst bald nach Planungsbeginn beauftragt werden. Um eine sichere Baustelle zu ermöglichen und später Nachtragsforderungen der Firmen zu vermeiden, müssen die Vorgaben des Sige-Ko bereits in die Planung und Ausschreibung einfließen.
Was macht der Sige-Ko?
Der Sige-Ko erstellt – soweit erforderlich – die Vorankündigung und den Sigeplan. Auf jeden Fall wird er die geplante Baumaßnahme auf die Gefährdungen analysieren und entsprechende Hinweise für die Planung und Ausschreibung sowie zusätzlich für den späteren Betrieb machen. Besonderes Augenmerk wird er auf Sicherheitslücken richten, die zwischen den Firmen auftreten können auch wenn diese jeweils die Regelwerke korrekt beachten. Will sagen, er koordiniert (daher der Name) die Firmen bzw. deren Sicherheitsmaßnahmen. Die zeitaufwändigste Aufgabe ist es dann während der Bauzeit die Sicherheitsmaßnahmen vor Ort zu überprüfen. Wie oft dies erforderlich ist hängt von Größe und Schwierigkeit des Projektes ab.
Welche Vorschriften gelten?
Über allem steht das Arbeitsschutzgesetz auf dessen Basis auch die Baustellenverordnung erlassen wurde. Für die Leistungen des Sige-Ko sind insbesondere die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) maßgeblich. Für die praktische Umsetzung sind die „Bausteine“ der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BauBG) hervorragend aufgearbeitet – und leider doch bei den Firmen wenig in Gebrauch.
Was kostet der Sige-Ko?
Es gibt im Gegensatz z.B. für die Architektenleistung keine verbindliche Honorarordnung für den Sige-Ko. Es ist also das Honorar jeweils individuell zu vereinbaren.
Unser Sige-Koordinator im Büro
Dipl.Ing. Michael Kaufmann
Telefon 0151/581705-16
kaufmann@architekt-weishaupt.de
Alle Angaben ohne Gewähr.
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