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Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bei Sanierungen

Der Staat fordert nicht nur, sondern fördert auch.

FÖRDERMITTEL VON ENERGIESPARMAßNAHMEN

Bereits mit der Energiesparverordnung 2012 (ENEV) wurden eindeutige Grenzwerte für den Heizungsbedarf eines Gebäude festgelegt. Die ENEV wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Seit Herbst 2009 schreibt die ENEV für Neubauten und Altbauten bei einer umfassenden Modernisierung eine energieeffiziente Gebäudehülle und Anlagetechnik vor. Staatliche Förderungen unterstützen Bauherren in Ihren energetischen Sanierungen.

 

 

Informationen für Bauherren

Die Auswahl folgender Portale gibt hilfreiche Informationen zu Förderprogrammen. Es lohnt sich das geeignete Förderprogramm für die energetische Altbausanierung zu ermitteln. Es werden sowohl Einzelmaßnahmen, als auch Komplettsanierungen und Sachverständige gefördert.

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=1b23ee5f5900c5b3477a6a25b42b1ba4;search;index&typ=qk)

 

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
(http://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/energiefoerderung/)

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle
(http://www.bafa.de/bafa/de/energie/index.html)

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/index-2.html)

 

 

Energieeffizient Wohnen in Baudenkmalen

Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz werden wie Sanierungen von Nichtdenkmalen von der z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/KfW-Effizienzhaus-Denkmal/) gefördert.

 

 

Einspeisevergütung

Keine Förderung im Sinne öffentlicher Zuschüsse oder Darlehen, jedoch eine indirekte auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt die Einspeisevergütung für Strom (z.B. aus Sonnenenergie) dar.

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

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