Energiesparberatung („Energieberatung“)
Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
Die Energieberatung soll wichtige Entscheidungsgrundlagen für Haus- und Wohnungseigentümer liefern, die bereit sind, mit Energiesparmaßnahmen heute in die Zukunft zu investieren. Daher bezuschusst die Bundesregierung die unabhängige Beratung mit Fördermitteln, wenn diese nach exakten Vorgaben erfolgt. Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 400 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 500 € für Wohngebäudehäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten.