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Denkmalschutz

 

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen. Das heißt, es können ganze Gebäude, aber auch nur die Fassade, der Grundriss oder die Gartenanlage unter Denkmalschutz stehen. Ebenso ist es möglich, dass ausgewählte Teile eines Gebäudes unter Denkmalschutz stehen, wie z.B. eine Reliefschnitzerei an der Fassade oder die Eingangstüre. Bei Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden ist in der Regel die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Bei ihr ist ein Antrag auf Erlaubnis für die geplante Maßnahme zu stellen. Ob ein ganzes Anwesen, ein einzelnes Gebäude, Teile davon oder nur die Gartenanlage unter Denkmalschutz stehen, kann der Denkmalliste entnommen werden.

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