Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG (EEStromG)
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.
Es verpflichtet die Stromnetzbetreiber zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an ihr Netz und zur Abnahme des erzeugten Stromes. Die Höhe der Stromabnahmepreise (Einspeisevergütung) ist nach Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert.
Außer den im Baubereich wichtigen Photovoltaikanlagen enthält das EEG entsprechende Vorgaben für Anlagen aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windkraft Festland und Windkraft Offshore.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird häufig verwechselt mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).