Neubau und Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen
Sanieren für Kinder
Bei Sanierungen und Umbauten von Kindertagesstätten und Schulen sind eine Fülle von Verordnungen, Richtlinien und Vorgaben zu berücksichtigen. Z. B sind die Richtlinien „Kindertageseinrichtungen“ der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV) und die Richtlinien für „Kindergärten – Bau und Ausrüstung“ der „Gesetzlichen Unfallverordnung“ wichtige Regelwerke. Zusätzlich liegen eine Vielzahl von DIN-Nornen für die unterschiedlichsten Themen und Inhalte vor. Die angemessene und notwendige Berücksichtigung der Regularien und Bestimmungen ist Aufgabe des Architekten.
Brandschutz im Bestand
Der Brandschutz bei der Sanierung von Kindertagesstätten ist ein besonders schwieriges Thema. Die baulichen Möglichkeiten des freien Spiels mit möglichst flexibler Raumnutzung von Kleinkindern, die z. Teil noch nicht einmal laufen können, müssen mit den Belangen des Brandschutzes unter einen Hut gebracht werden. Bei Sanierungskonzepten für Schulen steht den Ausführenden und Planern immerhin die Muster-Schulbaurichtlinie zur Orientierung zur Verfügung. Bei Kindertagesstätten hingegen mangelt es an einer grundlegenden praktikablen Regelung zum Brandschutz selbst für Neubauten. Ein Brandschutzgutachter kann jedoch die notwendigen Auskünfte dazu geben.
Umbauen und sanieren bei laufendem Betrieb
In den meisten Fällen muss der Umbau oder die Sanierung in den Ferien oder bei laufendem Betrieb stattfinden. Das bedeutet, dass die Terminplanung sehr genau und exakt und der Bauablauf reibungslos vonstatten gehen muss. Der Baustellensicherung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, genauso wie es wichtig ist eine „saubere“ Baustelle zu haben und Staub und Dreck auf ein Minimum zu reduzieren. Sanierungsbedingte Lärmbelästigungen sind mit dem Tagesablauf abzustimmen.
Eine sorgfältige Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung ist genauso wichtig, wie die Präsenz des Architekten vor Ort.
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