Antrag auf Erlaubnis
Der Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz ist immer dann bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen, wenn das Anwesen oder Teile davon unter Denkmalschutz stehen und Veränderungen vorgesehen sind. Die geplante Maßnahme ist vor Antragstellung mit dem jeweils zuständigen Referenten zu klären.