Ausführungsplanung
Die fünfte Leistungsphase des Architekten, die in der HOAI (Honorarordnung für Ingenieure und Architekten), geregelt ist, ist die Ausführungsplanung. Hierfür werden Ausführungspläne, so genannte Werk- und Detailpläne hauptsächlich im Maßstab 1:50 aber auch bis in den Maßstab 1:1 erstellt. Die Ausführungspläne dienen als Grundlage zur Ausschreibung der Gewerke und der zu vergebenden Leistungen. Gemäß HOAI wird für die Leistungsphase Ausführungsplanung 25% des Gesamthonorars berechnet.