Das Bauvorhaben wird hierfür in die zutreffende Architektenhonorare berechnen sich nach der Grundlage der gültigen Honorarzone eingestuft sowie eventuell relevante Zuschläge (z.B. Umbauzuschlag bestimmt. Anhand der anrechenbaren Baukosten für das Projekt ergibt sich aus der Honorartafel das Architektenhonorar.
Die Honorarermittlung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt anhand der festgelegter Prozentsätze.