Architekt
Die Berufsaufgaben des Architekten sind die gestaltenden, technischen und wirtschaftlichen Planungen von Bauwerken oder im Städtebau. Dazu gehört auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherrn in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung.
Die Berufsbezeichnung "Architekt" und "Architektin" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste eingetragen ist.