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Arbeitssicherheit / Absturzhöhen

 

Maximal ungeschützt zulässige Absturzhöhen auf Baustellen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind:

0 m an / über Wasser
1 m bei Treppen, Wandöffnungen und Maschinenarbeitsplätzen
2 m normalerweise
3 m bei Dacharbeiten
5 m beim Mauern "über die Hand" (Blickrichtung = Absturzrichtung)


Bei erreichen der genannten Höhen ist ausnahmslos ein Seitenschutz (oder eine alternative Schutzmaßnahme) erforderlich.

ABCDEFG
HI

J

KLMN
OP

Q

RSTU
VW

X

Y

Z      

 

 

 

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