Arbeitssicherheit / Absturzhöhen
Maximal ungeschützt zulässige Absturzhöhen auf Baustellen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind:
0 m an / über Wasser
1 m bei Treppen, Wandöffnungen und Maschinenarbeitsplätzen
2 m normalerweise
3 m bei Dacharbeiten
5 m beim Mauern "über die Hand" (Blickrichtung = Absturzrichtung)
Bei erreichen der genannten Höhen ist ausnahmslos ein Seitenschutz (oder eine alternative Schutzmaßnahme) erforderlich.