Bauherrenhaftpflichtversicherung
Der Bauherr ist für alles verantwortlich, was auf der Baustelle
passiert – und damit auch haftbar. Bei Unfällen oder Schäden, die
nicht durch Fehlverhalten oder Selbstverschulden zustande kommen,
kann der Bauherr unter Umständen in Haftung genommen werden.
Das kann auch schon dann der Fall sein, wenn beispielsweise der
Gehweg oder die Straße neben der Baustelle beim Erdaushub mit
Lehm verschmutzt werden und vom Bauherren nicht für die Reinigung Sorge
getragen wird. Deshalb ist dringend anzuraten, sich als Bauherr vor dem
ersten Spatenstich mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung vor
solchen Risiken schützen.