Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung (BaustellV) dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle. Die Baustellenverordnung ist seit Juni 1998 in Kraft.
Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert. Hinzu kommen äußere Einflüsse, wie beispielsweise Witterungsverhältnisse, der auf Baustellen zu beobachtende Termindruck und Sprachenprobleme. Auch Einzelunternehmer ohne Beschäftigte, tragen zu den Gefahrenpotentialen auf der Baustelle bei. Genau hier setzen die Bestimmungen von Baustellenrichtlinie und Baustellenverordnung an.
Laut Baustellenverordnung ist auf fast allen Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sige-Ko) erforderlich.