Besondere Leistungen
Besondere Leistungen sind Leistungen des Architekten, die über die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) hinausgehen und gesondert vergütet werden. Die Vergütung dieser Leistungen muss jedoch schriftlich vereinbart werden.