Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung liegt z.B. dann vor, wenn eine Wohnung als Büroraum umgenutzt werden soll. Damit verändern sich u.a.. die Anforderungen an den Stellplatznachweis.
Nutzungsänderung ist ein Begriff im Baurecht. Er ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer definiert als „Änderung der genehmigten Benutzungsart“. Eine Nutzungsänderung bedarf genau wie die Errichtung eines Gebäudes einer Baugenehmigung. Eine Nutzungsänderung ist nur innerhalb der für dieses Gebiet zulässigen Art der baulichen Nutzung erlaubt. Die zuständige Genehmigungsbehörde kann sie auf Antrag genehmigen.