Unabhängig davon haben zwei oft verwechselte Gesetze als Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien (z.B. Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft) künftig weiter zu erhöhen. Im Bereich der Stromversorgung ist dies das
welches v.a. die Höhe und Dauer der garantierten Einspeisevergütung (z.B. für Photovoltaikanlagen auf dem Dach) regelt, sowie im Bereich der Wärmeversorgung (Heizung, Warmwasser) das
welches beim Neubau zur Nutzung von erneuerbaren Energien (z.B. Warmwasser-Sonnenkollektoren) oder zu Ersatzmaßnahmen verpflichtet.
Im Bereich Energieeinsparung und erneuerbare Energien gibt es eine Vielzahl von Fördermitteln. Viel im Gespräch ist hier z.B. die eigentlich nicht sehr bedeutsame öffentliche Förderung der Energiesparberatung vor Ort.