Die anrechenbaren Kosten sind eines der Regelkriterien bei der Ermittlung des Architektenhonorares nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie werden aus einem fachspezifischen Kostenanteil auf Basis der Kostenermittlungen des Bauvorhabens nach DIN 276 Kosten im Hochbau errechnet.
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