Vorplanung
Die Vorplanung ist die zweite Leistungsphase, die in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt ist. Sie baut auf der Grundlagenermittlung auf. Die Vorplanung beinhaltet die Verhandlung mit den Behörden und anderen an der Planung fachlich beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Entwurfsansatzes (Vorentwurf). Der Architekt erstellt in dieser Phase zur Konzeptfindung zeichnerische Darstellungen und Skizzen, meist im Maßstab 1:200. Ein Lageplan mit Darstellung der näheren Umgebung dient zur Klärung der Lage, der Erschließung und der Freiräume. Gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wird für die Vorplanung 7% des Gesamthonorars berechnet.