Unfallversicherung der Bauberufsgenossenschaft
Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen Baumaßnahmen vom Bauherrn bei der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) angemeldet werden. Dabei muss angeben werden, welche Handwerksunternehmen beauftragt wurde. Falls bei einem Bauvorhaben Arbeiten
in Eigenleistung erledigt werden und dabei Kollegen, Freunde, Verwandte oder Nachbarn helfen, ist der Bauherr dazu verpflichtet, alle Helfer bei der Bau-BG anzumelden und deren Unfallverhütungsvorschriften
zu beachten. Einen entsprechenden Anmeldefragebogen schickt die Bauberufsgenossenschaft zu. Mit der Meldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft sind alle Personen, die auf der Baustelle mithelfen, automatisch gegen Unfälle versichert, egal ob sie einen Lohn erhalten oder nicht. Der Schutz erstreckt sich auch auf den Weg von und zur Baustelle. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Anzahl der verrichteten
Helferstunden. Der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind von der Meldepflicht ausgeschlossen und damit auch nicht mitversichert. Sie können sich jedoch freiwillig bei der Bau-BG versichern.