Sanierungs-Projekte
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Grundlage ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).
Für Baustellen, auf denen zwei oder mehr Firmen („Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber“) tätig werden, ist – bereits zu Beginn der Planungsphase - immer ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren zu bestellen. Entgegen häufiger Annahme ist die voraussichtliche Dauer und der Umfang der Arbeiten hierfür nicht von Bedeutung (dies entscheidet nur den Umfang der Sige-Ko-Leistungen).
Auch der Bauherr selbst oder ein von ihm beauftragte Dritter kann die Aufgaben des Koordinators wahrnehmen.
Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
SiGe-Koordinator im Architekturbüro Weishaupt ist Herr Dipl.Ing. Michael Kaufmann: 089 – 278135 – 16, kaufmann@architekt-weishaupt.de
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