Objektüberwachung
Die achte Leistungsphase der in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelten Tätigkeit eines Architekten beinhaltet die Objektüberwachung. Die Ausführung des Bauvorhabens wird auf Übereinstimmung der Ausführungspläne, der Leistungsbeschreibungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik überwacht und kontrolliert. Das Aufmass erfolgt mit den bauausführenden Unternehmen; die Abnahme der Bauleistungen mit Feststellung von Mängeln erfolgt unter Mitwirkung anderer an der Planung fachlich Beteiligten. Gemäß HOAI wird für die Leistungsphase Objektüberwachung 31% des Honorars berechnet.