Kostenberechnung
Das zweite Glied nach der Kostenschätzung innerhalb der Kostenermittlungen für ein Bauwerk ist die Kostenberechnung. Sie wird vom Architekten während der Entwurfsplanung vorgenommen und dient der Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten gemäß DIN 276. Diese Kostenberechnung ist die Entscheidungsgrundlage zur Ausführung des Bauwerks und die Grundlage für die erforderliche Finanzierung. Im Gegensatz zur Kostenschätzung ist die Kostenberechnung eine verbindliche Unterlage.