Kostenanschlag
Der Kostenanschlag wird vom Architekten während der Mitwirkung bei der Vergabe nach Erhalt der Firmenangebote vorgenommen. Er ist eine möglichst genaue Ermittlung der Gesamtkosten eines Bauvorhabens gemäß der DIN 276 und dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe.
Unterlagen für den Kostenanschlag sind:
Planungsunterlagen, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
Berechnungen, z.B. für Standsicherheit, Wärmeschutz, technische Anlagen
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen
Erläuterungen zur Bauausführung, z. B. Leistungsbeschreibungen
Zusammenstellungen von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten