Grundlagenermittlung
Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase, die in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt ist. Sie dient zur Ermittlung aller für die Planung relevanten Vorgaben, wie z.B. Grundstücksverhältnisse, Baurecht und Bauherrenvorstelllungen. Gemäß HOAI wird für die Grundlagenermittlung 3% des Gesamthonorars berechnet.