Genehmigungsplanung
Die vierte Leistungsphase der in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelten Tätigkeit eines Architekten beinhaltet die Genehmigungsplanung. Sie beinhaltet die Fortsetzung der Entwurfsplanung im Maßstab 1:100 und die Erstellung eines vollständigen Bauantrages zur Einreichung bei der Genehmigungsbehörde. In dieser Phase hat der Architekt insbesondere darauf zu achten, dass die zur Prüfung eingereichten Vorlagen und somit der Entwurf nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genehmigungsfähig sind. Andernfalls sind Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen einschließlich zugehöriger Begründungen zu stellen. Gemäß HOAI wird für die Genehmigungsplanung 6% des Gesamthonorars berechnet.